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Abmahnung

Die Abmahnung ist eine im Wettbewerbsrecht entwickelte besondere Form der außergerichtlichen Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen. Hierbei fordert ein betroffener Mitbewerber oder ein Verband den „Verletzer“ auf, einen in der Vergangenheit begangenen Verstoß in Zukunft zu unterlassen.

Gleichzeitig muss der Verletzer eine vorformulierte sog. „strafbewehrte Unterlassungserklärung“ unterzeichnen. Auch Verstöße gegen die Preisbindung können auf diese Weise abgemahnt werden.

 
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