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Abschreibung

Buchhalterischer Begriff, der die Verteilung den Anschaffungs- oder Herstellkosten eines abnutzbaren Gegenstandes des Anlagevermögens auf die einzelnen Geschäftsjahre beinhaltet, denn durch Gebrauch und Alterung verlieren Vermögensgüter an Wert.

Letztendlich entscheidet die Altersstruktur der Buchhandlung über die Abschreibungsvarianten. Hat die Buchhandlung ein junges Lager mit vielen Beständen aus dem letzten Geschäftsjahr, so lohnt sich aus steuerlicher Sicht eine Pauschalabschreibung von 60%. Hat die Buchhandlung ein Lager mit einer eher traditionellen Altersstruktur, rechnet sich ein zweites Abschreibungsmodell. Dieses sieht nach Einkaufsjahren gestaffelte Pauschalabschreibungssätze vor (letztes Jahr: 50%, vorletztes Jahr: 70%, drittletztes Jahr: 90%, noch ältere Bestände: 100%), wobei jedoch für Reihen- und Kleinschriften, d.h. für den gesamten Taschenbuchbereich, ein Abschreibungssatz von bis zu 70% pauschal eingeräumt wird.

Über die Abschreibung der Ware gelangt man zum Bilanzwert (= Buchwert), der entscheidend für die Unternehmensbesteuerung ist. Je höher die Abschreibung, desto geringer wird der Bilanzwert, desto größer wird der Wareneinsatz, desto kleiner werden Roh- und Reingewinn und desto geringer fällt die Unternehmenssteuer aus.

 
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