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BezugsbedingungenBezugsbedingungen, auch Einkaufskonditionen genannt, regeln die wesentlichen ökonomischen Geschäftsbeziehungen zwischen den Handelsstufen (Verlag – Großhandel, Verlag – Einzelhandel, Großhandel – Einzelhandel). Aufgrund der Preisbindung und der damit fehlenden Möglichkeit zur freien Preiskalkulation entscheiden vorrangig die Bezugsbedingungen über die Rentabilität buchhändlerischer Unternehmen. Dabei geht es vor allem um drei Nutzeffekte für den Sortimenter:
Rabatte Wenn man im Buchhandel vom Einzelbezug spricht, fällt der Begriff Originalverlagsgrundrabatt, Verlegereinzelrabatt o.ä. –siehe Kalkulation –, der zwischen 30 Prozent und 35 Prozent liegt, vom Verlag festgesetzt wird und unabhängig von der Wahl der Bezugsquelle gilt. Ob der Buchhändler nun beim Barsortiment oder direkt beim Verlag ein einzelnes Exemplar bestellt, ist für die Rabatthöhe vollkommen unerheblich. Was für Hardcovertitel zutrifft, gilt im Taschenbuch nur theoretisch, denn Taschenbuchverlage haben Mindestbestellgrößen festgestzt, z.B. Lieferung erst ab 30 Exemplaren oder ab einem bestimmten Warenwert, so dass Einzelbestellungen nicht aufgegeben werden können. Diese Forderung von Mindestbestellmengen ist nach den Wettbewerbsregeln § 10 zulässig, sofern der Großhandel die Produktion des Verlags führt. Aber auch die Barsortimente gewähren dem Einzelhandel mehr als nur die Grundrabatte. So bieten alle Großhändler unterschiedlich hohe Staffelrabatte an, die – eine entsprechend hohe Bündelung (= Stückzahl pro Bestellzeile) vorausgesetzt – bis zu 35 Prozent Rabatt und manchmal sogar darüber liegen kann. Auf die Möglichkeit der BAG-Überweisung sei besonders hingewiesen. Da nur zweimal im Monat Abrechnungsstichtage festgesetzt sind, verlängert sich mancher Skonto-, Ziel- und Valutatermin zugunsten des Sortimenters. Bezugsformen Die am häufigsten vorkommende Bezugsform ist der Fest-Bezug. Der Sortimenter verpflichtet sich damit zur Abnahme der bestellten Ware und zur rechtzeitigen Bezahlung. Mit der Fest-Bestellung wird ein Kaufvertrag geschlossen, von dem der Besteller nicht mehr zurücktreten kann. Um jedoch sein Lagerrisiko zu minimieren, ist der Buchhändler bemüht, andere Bezugsformen auszuhandeln. Fest mit Remissionsrecht (RR) besagt, dass der Buchhändler zu einem vereinbarten Zeitraum Bücher gegen Gutschrift zurücksenden darf. Im Taschenbuchbereich bedarf die „Bezugsbedingung fest mit RR“ prinzipiell einer Genehmigung durch Vertreter oder Vertriebsleiter und bezieht sich – wenn sie gewährt wird – auf zeitlich begrenzte (Aktions-)Sortimente. Importgrossisten sind da mitunter kulanter. Sie stellen zu aktuellen oder individuell vorgeschlagenen Themen Lagertitel verlagsübergreifend zusammen und bieten solche Pakete mit RR an. Fest mit Umtauschrecht (UR) bedeutet, dass der Sortimenter die Ware gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen bezahlt, sich aber vorbehält, unverkäufliche Titel gegen andere umzutauschen. Er remittiert und gibt (gleichzeitig oder zeitversetzt) eine neue Bestellung auf. Der Verlag erteilt für die Remission eine Gutschrift und liefert die Ersatzbestellung in fester Rechnung. Derartige Umtauschmöglichkeiten werden Buchhandlungen eingeräumt, die Fortsetzungsbezüge und/oder Jahresabschlussvereinbarungen siehe – Jahreskonditionen – mit den Verlagen getroffen haben. Vereinbarungen über RR und UR bieten dem Sortimenter einen nützlichen Nebeneffekt. Da eine Remission bereits bei der Bestellaufgabe vereinbart worden ist, handelt es sich nun nicht mehr um „nicht genehmigte“ Remittenden, d.h. der Verlag kann die Sendung nach den Bestimmungen der Verkehrsordnung (§ 6 Abs. 2) nicht zurückweisen. Portomodelle Die Kosten für die Zusendung der Ware übernimmt laut Verkehrsordnung (§ 15 Abs. 1) der Besteller. Da aber die Bezugskosten den Rohgewinn des verbreitenden Buchhandels schmälern, versucht dieser, diese so gering wie möglich zu halten. Das geschieht einerseits durch die Wahl des kostengünstigsten Bezugsweges. Andererseits versucht er für größere Aufträge den Verlag zur teilweisen oder vollständigen Übernahme der Versandkosten zu bewegen. In diesem Sinn wird über Bezugskosten im Rahmen von Konditionenvereinbarungen verhandelt. Realistisch sind Portomodelle, nach denen der Verlag Portoersatz durch Freiexemplare (bestellter Titel) oder einen Versandkostenbonus in Prozent vom Rechnungswert gewährt. Besonderheit der Taschenbuchverlage: Damit nicht jedes Mal neu über Konditionen verhandelt werden muss, bieten die meisten von ihnen konstante Jahreskonditionen an, die einmal im Jahr mit den Verlagsvertretern vereinbart werden. Siehe auch Partie
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