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Buchlaufkarte

Die Buchlaufkarte hat sich in der 80er Jahren als Rationalisierungsmittel zur Lagerkontrolle – siehe Warenwirtschaft – etabliert. Sie wird in das Exemplar eingelegt, das in der Regalwand steht. Beim Verkauf wird sie an der Kasse entnommen und zur Ergänzung aus dem Ersatzlager bzw. zum Nachbezug benutzt.

Die eingesetzten Buchlaufkarten können sich in Aufmachung, Inhalt und Notierungen unterscheiden, da je nach Firmenstruktur und -organisation individuelle Lösungen praktiziert werden. Um jedoch die erforderlichen Informationen über die Gängigkeit eines Titels – siehe Lagerumschlagsgeschwindigkeit – zu erhalten und den Bestellvorgang auch tatsächlich zu rationalisieren, sind neben den üblichen bibliographischen Angaben (Verlag, Reihentitel und -nummer, ISBN, Autor und Kurztitel) auch einkaufsbezogene Daten wie Bestellnummer des Barsortiments, Verkehrsnummer des Verlags sowie Angaben über Mindestlagerbestand, Anzahl der ergänzten Exemplare, Bestelldatum und Lieferant einzutragen. Einige Buchhandlungen stempeln die Karte mit dem Datum des Verkaufstages. Arbeitet eine Buchhandlung mit verschiedenen Warengruppen, so muss natürlich auch die Warengruppenkennziffer auf der Buchlaufkarte genannt werden.

Wenn eine Karte verloren geht, weil sie beim Verkauf versehentlich nicht entnommen oder aber das Buch gestohlen wurde – siehe Diebstahl –, wird eine neue Karte angelegt.

Mit der Einführung von geschlossenen Warenwirtschaftssystemen erübrigen sich manuell geführte Karteikarten. Denn da alle Ein- und Ausgänge im Computer erfaßt werden, ist die Lagerkontrolle – wenigstens theoretisch – lückenlos durchführbar.

 
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