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Defektexemplar

Bücher mit Fehlern, die während des Herstellungsprozesses entstanden sind. Dazu zählen u.a.:

  • verschmierter oder fehlerhafter Druck, unbedruckte Seiten,
  • zerknitterte, zerrissene, fehlende, doppelte Seiten,
  • fehlerhafter Beschnitt und/oder mangelhafte Bindung.
Defektexemplare sind nicht mit Mängelexemplaren zu verwechseln. Sie werden vom Verlag umgetauscht oder gutgeschrieben, müssen jedoch nicht immer komplett zurückgeschickt werden. Bei Taschenbüchern reicht oft nur die Einsendung des Covers zur Prüfung eines Ersatzanspruchs. Diese sogenannte vereinfachte Remission spart Kosten. Der Betriebswirtschaftliche Ausschuss des Börsenvereins hat eine Broschüre zu diesem Thema herausgegeben. Sie enthält eine Checkliste zur Abwicklung der VR sowie eine Liste der an dem Verfahren teilnehmenden Verlage. Die Broschüre ist bei der Geschäftsstelle des Sortimenter-Ausschusses erhältlich.

 
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