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Deutsche Erstausgabe

Im Gegensatz zur Lizenzausgabe, die auf einem publizierten Werk beruht, handelt es sich bei einer deutschen Erstausgabe um einen Titel, der bislang nicht in deutscher Sprache, sondern nur in einem fremdsprachigen Verlag erschienen ist. Aufgrund einer Lizenz, die vom ausländischen Originalverlag oder einem anderen Rechteverwalter (z.B. über eine Literarische Agentur oder vom Autor selbst) erworben wurde, erscheint diese ins Deutsche übersetzte Ausgabe erstmals auf dem deutschsprachigen Buchmarkt.

Mit den Taschenbuchrechten werden in aller Regel auch die deutschsprachigen „buchnahen“ Nebenrechte (z.B. Hardcover-, Buchgemeinschaftsausgabe, Vor- und Nachdruck in Zeitungen, Leserechte – siehe Urheber- und Verlagsrecht vergeben. Das Angebot der Titel erfolgt meist über Literarische Agenturen (oder Subagenten), wobei nicht selten solche Agenturen (Scouts) mit der Suche nach Titeln beauftragt werden.

Im Gegensatz zu deutschen Lizenzausgaben ist die Produktion deutscher Erstausgaben deutlich kostspieliger, da nicht nur keine Satzvorlage der Originalausgabe existiert, sondern auch die Betreuung seitens des Lektorats, der Herstellung und auch der Werbung sowie der Presse- und Öffentlichkeitarbeit ebenso aufwendig ist wie bei Originalausgaben. Zusätzlich fallen Honorare für die Übersetzung und regelmäßige Lizenzgebühren Originaltitel an.

Die Anzahl der deutschen Erstausgaben steigt stetig. Bei Taschenbuchverlagen macht sie in der Regel rund ein Drittel der Gesamtproduktion aus. Hiervon sind alle Programmsegmente betroffen.

 
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