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Einstweilige VerfügungEine einstweilige Verfügung (EV) ist eine vorläufige gerichtliche Anordnung (§§ 935 ff ZPO). Evs spielen dann eine Rolle, wenn wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche, aber auch Unterlassungsansprüche nach dem Preisbindungsgesetz, durchgesetzt werden sollen.
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