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Export

Mit Beginn des Europäischen Binnenmarktes am 1. Januar 1993 ist der innergemeinschaftliche Warenverkehr, offiziell der „grenzüberschreitende Warenverkehr im Europäischen Binnenmarkt“, kein Export mehr.

trotzdem gelten in vielen Verlagen Lieferungen über die Grenzen Deutschlands als Export. Branchenüblich werden als Export andererseits nur die Ausfuhrlieferungen bezeichnet, die nicht in die Nachbarländer Schweiz, Österreich, Luxemburg und das italienische Bundesland Südtirol erfolgen. Wertmäßig stellen die Lieferungen in diese ganz oder teilweise deutschsprachigen Länder zweifellos das größte Volumen dar. Dort werden vornehmlich Buchhandlungen teilweise über die Alleinauslieferungen der Verlage mit Büchern beliefert. In den Alpenländern sind neben den einheimischen Buchhandelskunden allerdings auch die deutschen Urlauber ein bedeutender Absatzfaktor.

Im nichtdeutschsprachigen Raum sind Universitäten, Schulen, Fremdspracheninstitute und andere Institutionen, die sich mit der deutschen Sprache und Kultur beschäftigen, wichtige Kunden, vor allem natürlich für klassische Unterrichtslektüre, Wörterbücher, Lehrbücher u.ä., in zunehmendem Maße aber auch für Unterhaltungsliteratur.

Bücher, die aus Deutschland exportiert werden, unterliegen grundsätzlich keiner Preisbindung. Eine Ausnahme gilt für die Schweiz.

Schweiz
Verlage können – unabhängig vom Preisbindungsgesetz – für Lieferungen in die Schweiz verbindliche Frankenpreise festlegen. Soweit Bücher nach deutschem Gesetz der Preisbindung unterliegen, ist die Festsetzung und Bekanntgabe der Frankenpreise erforderlich. Auf die Bekanntgabe kann dann verzichtet werden, wenn Lieferungen in die Schweiz praktisch ausgeschlossen sind. Die Aufrechterhaltung einer „grenzüberschreitenden Preisbindung“ zwischen Deutschland und der Schweiz ist kartellrechtlich zulässig, weil die Schweiz der Europäischen Union bislang nicht beigetreten ist.

Verlage sind bei der Festsetzung der Frankenpreise grundsätzlich frei. Allerdings empfiehlt es sich, sich an den Vorgaben des „Schweizer Preisüberwachers“ zu orientieren. Umrechungstabellen ohne verbindlichen Charakter können bei der Geschäftsstelle des Verleger-Ausschusses abgerufen werden.

 
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