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Gesamtverzeichnisse

Jeder Verlag gibt i.d.R. zwei- oder viermal jährlich Verzeichnisse heraus, in denen er seine lieferbaren Titel – vor allem die Novitäten – vorstellt. Verlage, die gebundene und Taschenbücher verbreiten, haben meist ein integriertes Hardcover- und verzeichnis an.

Diese sogenannten Gesamtverzeichnisse sind nicht nur wertvolle Informations- und bibliographische Hilfsmittel – Bibliographien, vielmehr stellen sie das wichtigste Werbemittel dar, das Verlag und Handel gemeinsam beim Publikum einsetzen. In einer Käuferumfrage wurde nachgewiesen, dass unter allen gedruckten Werbemitteln das Gesamtverzeichnis die meisten direkten Kaufimpulse auslöst.

Der größte Teil der Gesamtverzeichnisse wird über den Handel gestreut. Ein individueller Firmeneindruck für das Sortiment ist nicht bei allen Verzeichnissen möglich, doch gibt es einen Freiraum für Stempeleindruck oder für Firmenaufkleber. Der Rest der Verzeichnisse wird vom Verlag direkt an ihm bekannte Kunden und an die Presse versandt sowie auf Buchmessen verteilt.

Gesamtverzeichnisse sind im Laufe der Jahre immer aufwendiger und attraktiver in der optischen und redaktionellen Gestaltung geworden sind, obwohl es manchmal des Guten fast zuviel ist. So werden immer häufiger die Novitäten nicht nur chronologisch, sondern primär thematisch geordnet und mit Titeln der Backlist gemeinsam vorgestellt.

Verlage mit einer großen Backlist produzieren z.T. sehr unterschiedliche Verzeichnisse. So gibt es spezielle Gesamtverzeichnisse für bestimmte Programmbereiche, Kunden-Magazine, in denen die Novitäten und die wichtigsten Backlist-Titel vorgestellt werden sowie rein bibliographisch aufgelistete Gesamtverzeichnisse ohne Abbildungen.

Verlage müssen in Gesamtverzeichnissen und Verlagskatalogen die Ladenpreise für preisgebundene Verlagserzeugnisse angeben. Da der feste Ladenpreis den „Normalfall“ darstellt, brauchen preisgebundene Verlagserzeugnisse nicht als solche gekennzeichnet werden. Hingegen müssen sämtliche nicht gebundenen Produkte mit einer entprechenden Kennzeichnung Unverbindliche Preisempfehlung versehen werden.

 
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