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Indizierung

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPS), Bonn, entscheidet auf Antrag in einem gerichtsähnlichen Verfahren über Indizierungsanträge gegen jugendgefährdende Medienerzeugnisse, einschließlich Kino-, Video- und Fernsehfilme. Antragsberechtigt sind die Familienministerien sowie die Jugendämter.

Indizierungen haben Vertriebs- und Werbeverbote sowie den Verlust der Mehrwertsteuervergünstigung zur Folge. Die BPS besteht aus ehrenamtlich tätigen Bürgern: Verlegern, Schriftstellern, Künstlern, Buchhändlern, Jugendschutzfachkräften sowie dem hauptberuflich tätigen Vorsitzenden. Indizierungen, die nicht selten Bücher mit pornografischem oder gewaltverherrlichendem Inhalt betreffen, werden im Börsenblatt siehe Branchenpresse – bekanntgegeben.

Oft ist in der Spruchpraxis der BPS der Grundsatz „Kunstschutz geht vor Jugendschutz“ verletzt worden. Das teilweise willkürlich-zensorische Wirken der BPS, das z.T. bundesweite Polizeiaktionen im Buchhandel nach sich zog, wurde in den in der Öffentlichkeit stark kritisiert.

 
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