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InventurInventur ist die lückenlose mengen- und wertmäßige Erfassung aller Vermögens- und Schuldwerte einschließlich ihrer Bewertung. Die Inventur ist nach § 39 HGB steuerrechtlich vorgeschrieben und muss einmal im Jahr zum Bilanzstichtag zum Ende eines Geschäftsjahres vorgenommen werden.
Da im Buchhandel für die Lagerbewertung nicht jeder einzelne Artikel zum Einstandswert (= Einkaufspreis zuzüglich Nebenkosten wie Warenbezugskosten etc.) erfasst werden kann, hat der Gesetzgeber eine Pauschalabschreibung vom Ladenpreis für Verlagserzeugnisse gestattet. Zwei Abschreibungsmodelle stehen wahlweise zur Verfügung. Das erste gestattet einen einheitlichen Pauschalabschreibungssatz von bis zu 60% auf alle am Lager befindlichen Exemplare. Das zweite sieht nach Einkaufsjahren gestaffelte Pauschalabschreibungssätze vor (letztes Jahr: 50%, vorletztes Jahr: 70%, drittletztes Jahr: 90%, noch ältere Bestände: 100%), wobei jedoch für Reihen- und Kleinschriften, d.h. für den gesamten Taschenbuchbereich, ein Abschreibungssatz von bis zu 70% pauschal eingeräumt wird. Über die Abschreibung der Ware gelangt man zum Bilanzwert (= Buchwert). Dieser Wert nun hat Konsequenzen für die Unternehmensbesteuerung. Denn je höher die Abschreibung, desto geringer wird der Bilanzwert, desto größer wird der Wareneinsatz, desto kleiner werden Roh- und Reingewinn und desto geringer fällt die Unternehmensbesteuerung aus. Die Inventur ist nicht nur steuerrechtlich vorgeschrieben, sie liefert auch grundlegende betriebswirtschaftliche Daten. Neben der bereits erwähnten Inventurdifferenz ergeben sich Rohgewinn und Handelsspanne ebenso wie Einsichten in Altersstruktur, Kapitalbindung und Lagerumschlagsgeschwindigkeit.
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