Kollegenrabatt
Der Verkauf an Kollegen – also im Buchhandel tätige Personen incl. der Antiquare – ist preisbindungsfrei. Bei freien Mitarbeitern kommt es auf die Dauer ihrer Zugehörigkeit sowie auf ihre sonstige Vergleichbarkeit mit sonstigen Angestellten an. Kommanditisten einer KG und Gesellschafter einer GmbH können im Einzelfall als „Kollegen“ angesehen werden, nicht jedoch die Aktionäre einer AG oder die Mitglieder oder Angestellten einer Einrichtung oder Körperschaft, die einen Verlag betreibt. Zeitungsverlage und deren Angestellte sind ebenfalls keine „Kollegen“. Bei gemischten Betrieben, z. B. bei großen Warenhäusern, darf der Kollegenrabatt im Regelfall nur den Mitarbeitern zugute kommen, die in den buchhändlerischen Abteilungen arbeiten. Üblicherweise ist die Führung einer Verkehrsnummer Voraussetzung für die Belieferung mit Kollegenrabatt.
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