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Kommissionsbuchhandel

Ein Kommissionsverlag übernimmt die Herstellung und den Vertrieb eines Buches, das er nicht auf eigene Rechnung produziert hat. Außer dem Verfasser können auch oft wissenschaftliche Institutionen oder Bibliotheken der Urheber des Titels sein. Für den Verlag entsteht kein Absatz- und kein finanzielles Risiko, da die Eigentumsrechte am Bestand des Titels beim Auftraggeber liegen. Der Kommissionsverlag wird durch einen bestimmten Prozentsatz vom Umsatz entschädigt und deckt damit die Kosten für den Vertrieb und die Werbemaßnahmen. Er wird meist auf dem Titelblatt genannt, er hat nicht das ausschließliche Recht an dem Titel, sondern nur das Alleinvertriebsrecht.

 
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