Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Die Liefer(ungs)- und Zahlungsbedingungen sind grundlegender Bestandteil der Geschäftsbeziehungen zwischen Verlagen und Handel. Hier werden nicht nur die Konditionen siehe – Bezugsbedingungen –, sondern auch die juristischen und organisatorischen Rahmenbedingungen der Geschäftsbeziehungen geklärt:
1. Verkehrsordnung als Grundlage individueller Vereinbarungen
Lieferungen der Verlage erfolgen aufgrund der Bestimmungen der Verkehrsordnung in der jeweils neuesten Fassung. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Eigentumsvorbehalts nicht bezahlter Ware (VeO § 5,7), der Reklamationsfristen (Ve0 §§ 10,11), der Porto- und Versandbedingungen (VeO §§ 14,15), der Haftungsbestimmungen (VeO §§ 16,17) sowie im Hinblick auf den juristischen Tatbestand, dass der Verlag die Bezugsbedingungen festsetzt (VeO § 3,1). Da aber die Verkehrsordnung eine unverbindliche Konditionenempfehlung darstellt, steht es jedem Verlag frei, im Einzelfall abweichende Geschäftsbedingungen zu vereinbaren (VeO, Präambel).
2. Unterschrift unter Sammelrevers und Preisbindungrevers
Ohne Unterschrift unter den Sammelrevers erfolgt keine Lieferung. Im Zusammenhang mit der Preisbindung weisen Verlage auf ihre Sonderpreise, Mengenpreise und Schulbuchnachlässe siehe – Schullektüre – hin wie auf die prinzipielle Möglichkeit der Änderung der Ladenpreise.
3. Ausschluss von Schadensersatzansprüchen
Der Verlag nimmt Bestellungen unter Vorbehalt entgegen. Nicht-Lieferungen, geänderte Erscheinungstermine oder Abweichungen in der Ausstattung sind für den Bezieher kein Grund für Reklamationen oder Schadensersatzansprüche.
4. Bestimmungen über Remissions- und Umtauschmöglichkeiten
Ob, in welchem Umfang oder für welche Fälle der Verlag Rücksendungen – siehe Remission – gestattet, ist Bestandteil der Lieferbedingungen. Ferner stehen hier Bestimmungen zur vereinfachten Remission von Defektexemplaren u.ä. sowie zu etwaigen Bearbeitungsgebühren für Remittenden.
5. Festlegen von Mindestbestellwerten
Vereinzelt legen Verlage Mindestbestellwerte fest.
6. Maßnahmen bei Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug behalten sich die Verlage vor, alle ausstehenden Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen. Verzugszinsen und Mahnkosten gehen zu Kosten des Beziehers.
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