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Lizenzausgabe

Mit lizensierten, billigen Nachdrucken schon publizierter Titel, die den kriegsbedingten Nachholbedarf an Literatur befriedigen sollten, begann Anfang der 50er Jahre die Entwicklung einer modernen deutschsprachigen Taschenbuchproduktion.

Im Gegensatz zur Deutschen Erstausgabe – siehe Deutsche Erstausgabe – bezeichnet man als deutsche Lizenzausgabe solche Titel, die zuvor in einem deutschsprachigen Verlag als Originalausgabe (meist im Hardcover) erschienen sind. Hierbei handelt es sich entweder um einen deutschsprachigen Originaltitel oder die Übersetzung eines fremdsprachigen Originaltitels, dessen deutschsprachige Verwertungsrechte beim lizenzgebenden Verlag liegen.

Im Fall der deutschsprachigen Lizenzausgabe erwirbt der Verlag ausschließlich das Recht zur Veranstaltung einer Taschenbuchausgabe, Nebenrechte sind also in diesem Falle ausgeschlossen – siehe Urheber- und Verlagsrecht.

Eine Lizenz ist heute immer befristet (in der Regel auf fünf Jahre ab Erscheinen) und fällt, soweit der Vertrag nicht verlängert wird, an den Lizenzgeber zurück. In Lizenzverträgen ist immer eine Frist bestimmt, ab welcher der Taschenbuchverlag seine Ausgabe frühestens erscheinen lassen darf, diese beträgt meist zwei Jahre ab Erscheinen der Originalausgabe. In besonderen Fällen, z. B. dann, wenn sich der Taschenbuchverlag an der Finanzierung hoher Garantiesummen des lizenzgebenden Verlags beteiligt hat, um diese zu ermöglichen, kann diese Frist deutlich kürzer sein.

Große Hardcoververlage verfügen heute zunehmend über eigene Taschenbuchverlage bzw. –abteilungen und verwerten die Taschenbuchrechte selbst.

Als klassischer Weg im Lizenzhandel gilt, dass ein Hardcoververlag die Originalrechte, die er besitzt, an einen Taschenbuchverlag vergibt. Handelt es sich dabei um die Verwertung eines deutschsprachigen Originaltitels, so verhandeln die beiden Verlage direkt, bei ausländischen Lizenzgeschäften ist damit zumeist auf beiden Seiten ein Agent oder eine Literarische Agentur beauftragt.

Mit dem Vertragsabschluss für eine deutsche Lizenzausgabe erwirbt der Taschenbuchverlag die Taschenbuchverwertungsrechte an der Hardcovervorlage. Kauft er dagegen die Lizenz für eine deutsche Erstausgabe ein, umfaßt der Lizenzvertrag die Nutzung aller deutschsprachigen Nebenrechte.

Der Lizenzvertrag regelt die Zahlung einer Lizenzgebühr, die sich Originalverlag und Autor nach einem vorher vereinbarten Schlüssel teilen. Die Höhe der Lizenzgebühr errechnet sich in der Regel auf der taschenbuchüblichen Grundlage Stückhonorar (Prozentsatz vom Nettoladenpreis je Exemplar, im Schnitt fünf bis sieben Prozent) mal Auflagenhöhe. Da mit der Auflagenhöhe auch das Honorar steigt, läßt sich der Lizenzgeber eine Mindestauflage garantieren, deren Höhe sich am Erfolg des Originaltitels und am Marktwert des Autors, nicht unbedingt an den Absatzerwartungen orientiert.

Eine weitere Form des Lizenzgeschäfts ist die Lizenzkooperation, das heißt, dass z.B. ein Hardcover- und ein Taschenbuchverlag gemeinsam eine Auslandslizenz zur Nutzung in zwei verschiedenen Ausgaben erwerben, die zeitlich versetzt erscheinen. Diese Möglichkeit des Lizenzeinkaufs wird immer häufiger praktiziert, ist aber zumeist noch auf Bestsellerlizenzen beschränkt, die ein Verlag allein nicht finanzieren könnte.

Die zunehmend produzierten deutschen Erstausgaben und Originalausgaben (die zusammen bereits rund zwei Drittel der Gesamtproduktion ausmachen) haben dazu geführt, dass der Taschenbuchverlag seine ursprüngliche Rolle als reiner Lizenznehmer verloren hat und selbst immer häufiger auch als Lizenzgeber auftritt. Deshalb wurden in den großen Taschenbuchverlagen eigene Abteilungen für Rechte und Lizenzen eingerichtet.

 
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