Mängelexemplar
Mängelexemplare sind urspünglich einwandfreie Bücher (im Gegensatz zu Defektexemplaren), die äußerlich erkennbare Schäden (z.B. angestoßener Einband, Beschmutzung, Transport- oder Lagerschäden) aufweisen. Häufig stammen sie aus Remissionen. Mängelexemplare unterliegen nicht mehr der Preisbindung und können deshalb durch Verlag, Sortiment oder sonstige Dritte unterhalb des gebundenen Ladenpreises an Endverbraucher verkauft werden. Sie müssen jedoch eindeutig als solche gekennzeichnet werden. Dabei empfiehlt sich der Stempelaufdruck „preisreduziertes Mängelexemplar“ an der Unterschnittkante. Auch der Aufdruck eines auffälligen Stempels „M“ genügt. Grundsätzlich ist jedes Buch vor seiner Kennzeichnung als „Mängelexemplar“ darauf zu untersuchen, ob es auch tatsächlich äußerlich erkennbare Schäden aufweist.
Remittenden unterliegen grundsätzlich weiterhin der Preisbindung und können nur dann preisbindungsfrei weiterverkauft werden, wenn sie äußerlich erkennbare Schäden aufweisen. Die Kennzeichnung einer Mehrzahl von lediglich remittierten Büchern als „Mängelexemplare“ ohne Einzelfallprüfung stellt einen Preisbindungsverstoß dar. Der Verlag hat Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass remittierte, aber äußerlich einwandfreie Exemplare nicht als preisbindungsfreie Mängelexemplare auf den Markt kommen.
Mängelexemplare werden durch den Verlag nicht vor einer Frist von sechs Monaten nach Erscheinen des jeweiligen Buches auf den Markt gebracht. Hat der Verlag ein Drittunternehmen mit der Annahme bzw. dem Vertrieb von Mängelexemplaren beauftragt, stellt der Verlag sicher, dass die genannte Mindestfrist auch durch das eingeschaltete Unternehmen beachtet wird.
Es wird empfohlen, dass zuvor gesperrte Mängelexemplare nach Freigabe je nach Anzahl monatlich kontingentiert in den Markt gegeben werden, um ein zu großes Angebot des gleichen Buches zu unterschiedlichen Preisen zu verhindern. Mängelexemplare dürfen weder vom Verlag noch vom Sortiment als neuwertig beworben werden.
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