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Nebenrechte

Wichtiger Bestandteil des Verlagsvertrags, der es dem Verleger gestattet, sein Hauptrecht an einem Werk zu benutzen. Zu den Nebenrechten gehören:

  • das Recht der Übersetzung in eine andere Sprache oder Mundart,
  • das Recht zur Vergabe von Lizenzen (Taschenbuch-, Sonder-, Volks-, Schul-, Reprint- oder Buchgemeinschaftsausgaben),
  • das Recht des Vorabdrucks und Nachdrucks auch in Zeitungen und Zeitschriften,
  • das Recht der Herausgabe von Mikrokopie- oder Multimedia-Ausgaben in körperlicher (z.B. CD-ROM) und unkörperlicher Form (Online); dieses Recht kann aber auch bereits als Hauptrecht – neben oder anstelle des rechts zur Veröffentlichung einer Buchausgabe des Werkes – vereinbart werden,
  • das Recht zu sonstiger Vervielfältigung zur wiederholbaren Wiedergabe mittels Bild- und Tonträger, sowie das Recht zu deren Vervielfältigung, Verbreitung und Wiedergabe,
  • das Recht zum Vortrag des Werkes durch Dritte,
  • das Recht zur Bearbeitung als Bühnenstück sowie das Recht der Aufführung des so bearbeiteten Werkes,
  • das Recht zur Verfilmung, Vertonung etc.
Diese Nebenrechte müssen einzeln im Vertrag aufgeführt sein, sonst verbleiben sie beim Urheber.

 
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