Originalausgabe
Originalausgabe ist jeder Titel, der erstmals auf dem in- oder ausländischen Buchmarkt erscheint. Im Gegensatz zu Lizenzausgaben hat der Verlag die Rechte an einem Werk durch Abschluss eines Original- Verlagsvertrags und gegen Zahlung eines Honorars direkt vom Autor bzw. einem anderen Rechteinhaber oder über einen Vermittler, z.B. eine Literarische Agentur, erworben. Da der Erwerb des Originalrechts zumeist die weltweiten Nebenrechte einschließt, kann er auch als Lizenzgeber gegenüber Dritten auftreten.
Auf dem deutschsprachigen Markt ist die ausdrückliche Kennzeichnung als Originalausgabe (OA) bei gebundenen Büchern kaum gebräuchlich, bei Taschenbüchern wie sie gern benutzt.
Die traditionelle Rolle des Taschenbuchs als Zweit- oder Drittverwerter hat durch die stetig gestiegene Zahl der Originalausgaben weiter an Bedeutung verloren. Sieht man von jenen Verlagen ab, die wegen ihrer sehr spezialisierten Programme (z.B. konfessionelle, wissenschaftliche Literatur, Ratgeber) seit jeher einen konstant starken Originalausgabenanteil haben, so haben sich die Taschenbuchverlage mit umfangreicher, thematisch gemischter Produktion immer mehr zu Originalausgaben-Verlagen entwickelt. Das heißt einerseits, dass sie genau wie ein Hardcoververlag Erstrechte einkaufen und Lizenzrechte verkaufen, andererseits, dass Herstellung, Lektorat, Pressearbeit, Vertrieb und Werbung vor gleiche Aufgaben gestellt sind wie beim Hardcover.
Siehe auch Deutsche Erstausgabe
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