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Pflichtstück

Jeder Verleger in Deutschland ist verpflichtet, von seinen Veröffentlichungen zwei Pflichtexemplare (Pflichtstücke) kostenlos an die Deutsche Bibliothek abzuliefern. Ablieferungspflichtig sind sowohl herkömmliche Veröffentlichungen in Papierform als auch Mikroformen, Tonträger und physisch verbreitete elektronische Publikationen (z. B. CD-Rom). Seit dem 1. Juli 1998 werden auch digitale Netzpublikationen gesammelt. Darüber hinaus schreiben die Landespressegesetze für jedes Bundesland unterschiedliche zusätzliche Ablieferungspflichten vor. In Bayern müssen zwei zusätzliche Exemplare bei der Bayerischen Staatsbibliothek abgeliefert werden. Siehe Pflichtablieferung.

 
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