Preisauszeichnung
Der Gesetzgeber schreibt vor, jede im Verkaufsraum angebotene Ware mit ihrem Ladenpreis auszuzeichnen. Bei gebundenen Büchern geschieht dies üblicherweise durch Preisetiketten auf der Umschlagrückseite (oder der Verpackungsfolie), oder durch Einlage einer mit Preis versehenen Buchlaufkarte. Selten sind handschriftliche Auszeichnungen, sie sind heute fast nur noch im Antqiuariat üblich. Bei Taschenbüchern erübrigt sich eine Auszeichnung, da sie ausnahmslos mit einem korrekten Preisaufdruck versehen sind.
Werden Bücher in Schaufenstern, innerhalb oder außerhalb des Verkaufsraumes auf Verkaufsständern oder in sonstiger Weise sichtbar ausgestellt, ist eine zusätzliche Preisauszeichnung vorgeschrieben: Preisaufsteller, -einstecker, -etiketten o.ä. müssen den Ladenpreis der offen ausgelegten oder anderweitig besonders herausgestellten Titel für jedermann deutlich erkennbar anzeigen. Die einfache Auszeichnung – ob durch offenen Preisaufdruck, Aufkleber, handschriftliche Eintragung oder Buchlaufkarte – genügt hier also nicht.
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