Presse-Grosso
Rund 100 Pressegroßhändler beliefern mehr als 100.000 Angebotsstellen in Deutschland mit Zeitungen, Zeitschriften, Romanen, Comics, Rätseln, Taschenbüchern, Katalogen und weiteren „Non-Press-Produkten“.
Drei Säulen bestimmen den Vertrieb über das Presse-Grosso:
1) Alleinauslieferung: Im Rahmen der Vertriebsbindung durch die (Presse-)Verlage beliefert jeder Presse-Grossist nur Einzelhändler in einem von den Verlagen festgelegten Gebiet. Anders ausdrückt: Kein Presse-Grossist ist überregional oder gar bundesweit tätig.
2) Preisbindung: Die (Presse-)Verlage binden die Preise auf allen Handelsstufen. Nicht nur der Ladenpreis ist gebunden, sondern auch alle Rabatte werden von den (Presse-)Verlagen gebunden. Preise und Rabatte sind grundsätzlich nicht mengenabhängig. Es werden keine Sonder- Konditionen gewährt. Grundsätzlich werden die auf den Presse-Erzeugnissen aufgedruckten Preise gebunden. Diese Form der Preisbindung gilt auch für andere Verlagserzeugnisse (Taschenbücher), was unter Umständen zu Differenzen zwischen den zwei verschiedenen Preisbindungssystemen im Buchhandel und im Presse-Vertrieb führen kann.
3) Dispositions- und Remissionsrecht: Im Presse-Vertrieb wird grundsätzlich nur mit vollem Remissionsrecht geliefert. Innerhalb bestimmter Fristen können die Einzelhändler alle unverkauften Exemplare an die Großhändler und diese wiederum an die Verlage zurückgeben. Die Presseverlage erwerben damit das originäre Dispositionsrecht, d. h., die Verlage teilen den Presse-Grossisten und die Presse-Grossisten teilen ihren Einzelhändlern die zu verbreitende Auflage zu.
Während das Remissionsrecht als Handelsbrauch für alle vom Presse-Grosso vertriebenen Artikel in Anspruch genommen wird, gilt das Dispositionsrecht der Verlage nur im Bereich der Presse-Erzeugnisse.
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