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ProkuraHandelsrechtliche Vollmacht mit gesetzlich festgelegtem Inhalt, die ausdrücklich und persönlich erteilt werden und in das Handelsregister eingetragen werden muss. Sie ermächtigt zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt.
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