Spartenpapier
Das Spartenpapier des Buchhandels hält die Verhaltensgrundsätze des Berufsstandes fest, zu denen sich die drei Sparten (Verlage, Sortimentsbuchhandel und Zwischenbuchhandel) im Börsenverein bekannt haben.
„Verlag, Sortiment und Zwischenbuchhandel betrachten das breitgefächerte Angebot von Literatur an jedermann und an möglichst vielen Orten als ihre gemeinsame Aufgabe. Erfüllbar wird diese Aufgabe durch die Leistungen des Sortimentsbuchhandels in Gestalt von Lagerhaltung, Besorgung und Beratung sowie durch die Leistungen aller anderen Zweige des verbreitenden Buchhandels. Unerläßliche Voraussetzung hierfür ist die Bereitschaft der Verlage und der Barsortimente zu nachfragegerechter Lieferung, ergänzt durch zweckdienliche Informationen und andere Dienstleistungen.
Alle Sparten des Buchhandels sollen ihre Tätigkeit so gestalten, dass Wettbewerb möglich ist, erhalten und gefördert wird, nicht nur in den eigenen sondern auch den anderen Sparten.
Statt eines die Rationalität des Vertriebs störenden Verdrängungswettbewerbs innerhalb der und unter den Sparten soll ein ausgewogenes System beschriebener Aufgaben gelten, das insbesondere auch im Einklang mit den Grundsätzen der Preisbindung steht. Diese ist unabdingbar für die Erfüllung des buchhändlerischen Auftrags.
Angesichts der engen Verflechtung der Sparten muss Kooperation vor kurzfristigen Ertragsverbesserungen durch gegenseitige Maßnahmen stehen. Erhaltung der Lebensfähigkeit einer Vielzahl von Firmen auf allen Stufen soll Gesichtspunkt bei allen marktpolitischen Maßnahmen, insbesonderere auch bei der Festlegung von Konditionen sein.
Die Zukunft der gedruckten Medien und damit auch des Buchhandels hängt entscheidend davon ab, dass Buch und Zeitschrift als konkurrenzlos vielfältige Quelle von Information und Unterhaltung in der Öffentlichkeit präsent sind. Alle Sparten des Buchhandels sind aufgerufen, sich untereinander umfassend zu informieren und das Bewußtsein für das breite Angebot des Buchhandels in der Öffentlichkeit wachzuhalten und zu fördern.“
Diese allgemeinen Aussagen werden im zweiten Teil des Papiers durch Verhaltensregeln der drei Sparten konkretisiert. Das Spartenpapier ist insoweit Orientierungshilfe für das Verhalten der verschiedenen Wirtschaftsstufen untereinander, stellt aber – anders als etwa die Wettbewerbsregeln des Börsenvereins – kein rechtsverbindliches Regelungswerk dar. Der Text des Spartenpapiers kann bei der Geschäftsstelle des Verleger-Ausschusses des Börsenvereins angefordert werden.
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