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TitelschutzEin Titel ist nach dem Wettbewerbsrecht dann schützbar, wenn er genügend Unterscheidungskraft hat, nach dem Urheberrecht, wenn er eine eigene geistige Schöpfung darstellt oder aufgrund einer Eintragung als Warenzeichen. Titelschutzanzeigen gibt es im wöchentlich erscheinenden „Titelschutz Anzeiger“ und im Börsenblatt.
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