Verlagsvertrag
Individuelle Vereinbarung zwischen Verlag und Autor/Herausgeber. Sein hauptsächlicher Inhalt: Verpflichtung des Verfassers, dem Verleger das Werk zur Vervielfältigung auf eigene Rechnung zu überlassen. Im Vertrag wird geregelt, dass der Verfasser das alleinige Recht am Werk besitzt, wie hoch das Honorar ist, wieviel Autorenexemplare ihm zustehen. Von besonderer Bedeutung ist die Vereinbarung von Nebenrechten, also das Recht des Verlegers, Lizenzausgaben (Taschenbuchausgaben, Buchgemeinschaftsausgaben, Hörbuchrechte, Verfilmungen, öffentliche Aufführungen u. dgl.) zu veranstalten.
|