Zugabe
Eine Zugabe ist eine unentgeltliche Zuwendung, die dem Kunden neben der Ware oder der Leistung gewährt wird, die Zugabe also an eine Hauptware gekoppelt. Nach Aufhebung der Zugabeverordnung im Jahre 2000 sind Zugaben grundsätzlich erlaubt. Das gilt mit Ausnahme des Buchhandels.
Das Zugabeverbot ist durch die Preisbindung geringfügig gelockert worden. Nach § 7 Abs. 4 Nr. 1 dürfen anlässlich eines Buchkaufs Waren, deren Wert absolut oder relativ betrachtet geringfügig ist, gratis mitgegeben werden. Das war schon nach alter Rechtslage so, sofern sich die Zuwendung als absolut gesehen geringfügig darstellte (z. B. Bonbons oder Lesezeichen). Jetzt sind auch höherwertige Zugaben erlaubt, sofern sie in Bezug auf den Gesamtumsatz nicht ins Gewicht fallen.
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