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KorrekturabzugAbzug in Form von Fahnen oder umbrochenen Seiten zum Verbessern evtl. Satzfehler. Gemäß Verlagsgesetz und üblicherweise Verlagsvertrag ist der Autor dazu verpflichtet und berechtigt, in bestimmten Grenzen ohne zusätzliche Kosten Korrekturen an seinem Text vorzunehmen.
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